Neuer Inhalator oder Gerätewechsel
Ihnen wurde zum ersten Mal ein Inhalator verordnet oder Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hat auf einen anderen Gerätetyp umgestellt. Dann übernimmt die Krankenkasse die Schulung, ohne Zuzahlung.
- Für Versicherte ab 6 Jahren
- Bei jeder Neuverordnung und jedem Wechsel des Gerätetyps
- Einmal pro Gerätetyp und Jahr, mehrere Geräte können einzeln geschult werden